Kã¼Ndigungsfristen Mietvertrag Gewerbe. Eine optionsklausel in einem mietvertrag für gewerbeimmobilien gibt den parteien nach ablauf der mietdauer die möglichkeit, die laufzeit um eine gewisse zeitspanne zu verlängern. Als angemessen gilt bei gewerblichen mietverhältnissen eine annahmefrist von zweieinhalb wochen.
Im einzelfall kann die frist aber auch länger oder kürzer sein. Gemäß § 544 bgb ist ein mietvertrag mit einer vereinbarten laufzeit von mehr als 30 jahren immer nach dem ablauf der 30 jahre mit der gesetzlichen frist kündbar.auch eine im mietvertrag vereinbarte verlängerungsklausel ändert daran nichts. Gibt es einen unterschied zum wohnmietrecht?