Abrechnung Betriebskosten Gewerbe Frist. Die konkreten betriebskosten werden dann gemäß § 556 absatz 1 bgb jährlich abgerechnet. Gibt es eine frist für die betriebskostenabrechnung im gewerberaum?
Das gilt aber nicht immer. Im mietvertrag ist als abrechnungszeitraum für sämtliche betriebskosten die dauer vom 01.05. So bestimmt § 556 iii 2 bgb, dass der vermieter spätestens bis zum ablauf des zwölften monats.