Kã¼Ndigung Wohnung Durch Vermieter. Hinderung angemessener wirtschaftlicher nutzung (§ 573 abs. Insbesondere unter studenten und in großstädten kommt es immer häufiger zu untervermietungen.
Nach § 573, darf der vermieter kündigen, wenn er „die räume als wohnung für sich, seine familienangehörigen oder angehörige seines haushalts benötigt“. Selbstredend kann eine fristlose kündigung natürlich nicht einfach so erfolgen. Des weiteren müssen die vermieter gewisse formen bei der kündigung wahren und auf wunsch der mieterschaft die kündigung begründen.