Kã¼Ndigungsschutz Probezeit Krankheit. Insofern gilt bei der kündigung in der probezeit nichts anderes als sonst auch. In der probezeit gilt eine kündigungsfrist von 14 tagen.
Möchte der chef die zusammenarbeit beenden, kann er eine krankheit in der probezeit zum anlass nehmen, ohne sie zu nennen. Gesetzlich sind dieses 2 wochen. „während einer vereinbarten probezeit, längstens für die dauer von sechs monaten, kann das arbeitsverhältnis mit einer frist von zwei wochen gekündigt werden.“.