Kontoauszã¼Ge Aufbewahren Privatpersonen

Kontoauszã¼Ge Aufbewahren Privatpersonen. Privatpersonen müssen sich an keine gesetzlich vorgeschriebenen fristen halten. Privatpersonen sind in der regel gesetzlich nicht verpflichtet, kontoauszüge überhaupt aufzubewahren.

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Das finanzamt fordert, dass die kontoauszüge von privatpersonen auf denen solche buchungen vermerkt sind, zwei jahre aufgehoben werden. Dann müssen sie ihre kontoauszüge laut gesetz sechs jahre lang aufbewahren. Welche fristen sie beachten sollten und wer tatsächlich die pflicht hat, kontoauszüge aufzuheben.