Abrechnungszeitraum Betriebskosten Nach Auszug. Der abrechnungszeitraum muss nicht zwingend das kalenderjahr sein. Die anpassung der zahlungen wäre dann ab dem 01.01.2018 gültig und bezieht sich auf die vorauszahlung für das jahre 2018.
Die abrechnungsfrist ist im § 556 abs. Ein unbegründetes überschreiten der zwölf monate führt dazu, dass die nebenkostenabrechnung formell nicht korrekt ist. Die abrechnung muss dem mieter dann spätestens zwölf monaten nach ende des abrechnungszeitraums zugestellt werden.