Nebenkostenabrechnung Abrechnungszeitraum Nicht Kalenderjahr. Die nebenkostenabrechnung muss ihrem mieter dann bis zum 31.12.2021 zugegangen sein. Der abrechnungszeitraum darf gemäß des § 556 abs.
Der abrechnungszeitraum muss nicht einem kalenderjahr entsprechen. Es kann allerdings möglich sein, dass bei einigen objekten auch ein abweichendes. Nach §556 bgb darf der abrechnungszeitraum maximal 12 monate umfassen.