§ 1 Abs. 1 Kã¼Ndigungsschutzgesetz (Kschg). Zur geltendmachung der unwirksamkeit einer sozial; Bewusst wahrheitswidriger prozessvortrag eines arbeitnehmers in einem kündigungsrechtsstreit, den dieser hält, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen angaben den prozess zu verlieren, ist geeignet, eine auflösung des arbeitsverhältnisses gemäß § 9 abs.
Ist â§ 2kschg schutzgesetz im sinne von â§ 823 abs. Kündigungsschutzgesetz (kschg)§ 4 anrufung des arbeitsgerichts. Entscheidungen zu § 10 abs.