§ 1 Absatz 1 Kã¼Ndigungsschutzgesetz (Kschg). Ist personensorgeberechtigte person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen person nach den vorschriften des bürgerlichen gesetzbuchs die personensorge. 2 die anzeige nach absatz 1ist schriftlich unter beifã¼gung der stellungnahme des betriebsrats zu den entlassungen zu erstatten.
Html pdf xml epub â· zur englischen ã¼bersetzung dieser norm ; 1 satz 1 infektionsschutzgesetz (ifsg), müssen alle im gesundheitswesen tätigen personen. Abfindungsanspruch nach § 1a abs.