Fiktive Abrechnung Definition. Fiktive abrechnung und wirtschaftlicher totalschaden. Im versicherungsrecht sind auch die begriffe vorteilsausgleich bzw.
In der tat ist der begriff „fiktive abrechnung“ mehrdeutig. Bei einer fiktiven abrechnung lassen sie sich als geschädigter den haftpflichtschaden auszahlen, anstatt ihn instand setzen zu lassen. Diese seite enthält informationen zum thema definition fiktive abrechnung.erklärung und erläuterung des begriffs.