Falscher Abrechnungszeitraum Nebenkostenabrechnung. Die nebenkostenabrechnung ist durchaus kompliziert, auch für viele vermieter. Der vermieter kann sie allerdings korrigieren, solange er die abrechnungsfrist von zwölf monaten einhält.
Dieser abrechnungszeitraum ist vom gesetz festgelegt und kann nur in absoluten ausnahmefällen geändert werden. Der vermieter muss also die nebenkostenabrechnung immer für zwölf monate erstellen,. Der mieter kann die formell fehlerhafte nebenkostenabrechnung zurückweisen.