Abrechnungszeitraum Nebenkosten Nicht Vereinbart. Der vermieter darf den gesetzlich festgelegten abrechnungszeitraum von 12 monaten (§ 556, abs. Der abrechnungszeitraum darf gemäß des § 556 abs.
Solange es sich um eine gesamtabrechnung. Das gesetz legt für die abrechnung von nebenkosten einen abrechnungszeitraum von zwölf monaten zu grunde (§ 556 iii 1 bgb). Dafür müssen sie die abrechnung der betriebskosten jedoch zunächst einmal pünktlich erhalten.