Nebenkosten Abrechnungszeitraum Nutzungszeitraum. Der vermieter muss also die nebenkostenabrechnung immer für zwölf monate erstellen,. 365 tage x 90 tage = kostenanteil.
Nach dem den bestimmungen des bürgerlichen gesetzbuches (§ 556 abs. Abrechnung (© zerbor / fotolia.com) gemäß § 556 absatz 3 satz 1 bgb darf der zeitraum, für den die nebenkostenabrechnung erstellt wird, nicht mehr als 12 monate betragen. Ich bin zum 01.10.2016 in meine neue wohnung gezogen und habe kurz vor weihnachten meine nebenkostenabrechnung bekommen, die ich leider nicht ganz nachvollziehen kann.