Kurzarbeitergeld Berechnen Arbeitgeberzuschuss. Während der kurzarbeit wird ein entgelt von 1.250,00 € erzielt. Der arbeitgeber muss bei pflichtversicherten personen in kurzarbeit den beitrag alleine entrichten.
Da das kurzarbeitergeld und der zuschuss in höhe von insgesamt 550 eur den betrag des fiktiven arbeitsentgelts in höhe von 400 eur überschreiten, ist der zuschuss in höhe von 150 eur beitragspflichtig. Diese lohnart ist steuerpflichtig, aber bis zu einem gewissen grad sozialversicherungsfrei (ausfallentgelt mal 0,8, minus kurzarbeitergeld). Um ihr netto während der kurzarbeit berechnen zu können müssen sie noch eine normale lohnberechnung von ihrem istentgelt vornehmen (falls noch gearbeitet wird).