Kã¼Ndigungsschutz Probezeit Schwerbehinderte. Für schwerbehinderte gilt ein besonderer kündigungsschutz: Sie sollten sich bei einer kündigung daher unbedingt anwaltlich beraten lassen und ihren arbeitsplatz nicht leichtfertig aufgeben.
Es sei kein präventionsverfahren mit ihr vor ausspruch der kündigung durchgeführt worden. Die krankheitsbedingte kündigung ist ein fall der personenbedingten kündigung. Die kündigungsgründe liegen in der person des betroffenen.